Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt üblicherweise im Frühsommer zusammen. Neben den in der Satzung festgelegten Aufgaben (s.u.) berichtet der Vorstand über die Entwicklungen des Vereins im abgelaufenen Jahr und die anstehenden Projekte für die Zukunft. Langjährige Mitarbeiter werden geehrt und nach der Bearbeitung der Tagesordnung nutzen die Mitglieder gerne die Möglichkeit zum Austausch untereinander und mit den hauptamtlichen Mitarbeitern.

Hier ein gekürzter Auszug aus der Satzung zur Mitgliederversammlung:
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden des Vorstands, im Falle seiner Verhinderung einem anderen Vorstandsmitglied. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme, bei Familienmitgliedschaften ist jedes Familienmitglied gemäß § 4 Absatz (4) ab Vollendung des 16. Lebensjahres stimmberechtigt.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Wahl und Abwahl des Aufsichtsrates
  • Wahl des Beirates
  • Wahl von zwei Kassenprüfern
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge nach Höhe
  • Entgegennahme eines von einem Wirtschaftsprüfer erstellten oder geprüften Jahresabschlusses und der Rechenschaftsberichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie die Entlastung des Aufsichtsrates • Entscheidung über die grundsätzlichen Aufgaben des Vereines
  • Satzungsänderungen
  • Auflösung des Vereins