Schulbegleiter:in werden

Bewerbungen bitte an bewerbung(at)vkm-aachen.de

 

Wer kann Schulbegleiter:in werden?

  • Jede:r über 18 Jahren kann als Schulbegleiter:in arbeiten.
  • Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, besonders mit Behinderungen, sind hilfreich.
  • Mit einer staatlich anerkannten pädagogischen Ausbildung ist eine Anstellung als Fachkraft möglich.

Wann startet eine Schulbegleitung?

  • Schulbegleitungen starten in Normalfall zu Beginn des Schul- oder des Halbjahres.
  • Vereinzelt starten Schulbegleitungen auch im laufenden Schuljahr.
  • Schulbegleitung startet immer erst nach Erhalt der Bewilligung des Kostenträgers.

Wo werden Schulbegleiter:innen eingesetzt?

  • Schulbegleitungen werden vom VKM in allen Schulformen angeboten: Grundschule, alle Formen der weiterführenden Schule und Förderschule.
  • Schulbegleitungen werden vom VKM im Gesamtgebiet der Städteregion Aachen angeboten.

Warum ist es eine gute Idee, als Schulbegleiter:in zu arbeiten?

  • Schulbegleitung ist eine sinnvolle Tätigkeit, ideal um Wartezeiten, beispielsweise vor dem Studium oder der Ausbildung, zu überbrücken.
  • Schulbegleitung ist eine optimale Vorbereitung auf ein Studium oder eine Ausbildung im sozialen Bereich.
  • Schulbegleiter:innen haben in den Ferien frei, es ist also eine optimale Arbeit für Eltern mit schulpflichtigen Kindern.
  • Schulbegleiter:innen können in unterschiedlichem Stundenumfang beschäftigt werden, ganz so, wie die Bedürfnisse des Schülers oder der Schülerin Unterstützung benötigen und es für die Situation des Schulbegleitenden sinnvoll ist.
  • Schulbegleiter:innen werden in ihrer Tätigkeit durch Pädagog:innen des VKM begleitet und unterstützt.
  • Schulbegleiter:innen erhalten regelmäßige Fortbildungen.

Was sind die Aufgaben eines Schulbegleiters:in?

Nach dem Grundsatz „So viel Hilfe wie nötig – so wenig Hilfe wie möglich“ übernehmen Schulbegleiter:innen folgende Aufgaben:

  • Schulbegleiter:innen fördern und unterstützen Schüler:innen nach ihren individuellen Bedürfnissen, um ihnen eine Teilnahme am täglichen Unterricht zu ermöglichen.
  • Schulbegleiter:innen unterstützen und begleiten Schüler:innen in allen Situationen des Schulalltags wie Unterricht, Pausen, Essen, Hygiene, Pflege, etc.
  • Schulbegleiter:innen helfen Schüler:innen sich in den Klassenverband zu integrieren (soziales Coaching).
  • Schulbegleiter:innen helfen Schüler:innen in Krisensituationen richtig zu handeln und damit Selbst- und Fremdgefährdung zu vermeiden.
  • Schulbegleiter:innen fördern die Selbstständigkeit und Mobilität der Schüler:innen.
  • Schulbegleiter:innen stehen im Informationsaustausch mit Eltern und Lehrerkräften.
  • Schulbegleiter:innen begleiten Schüler:innen auf Ausflügen, Klassenfahrten und anderen Schulveranstaltungen.

Wie bewirbt sich ein Schulbegleiter:in? Welche Besonderheiten gibt es beim Arbeitsvertrag?

  • Potenzielle Schulbegleiter:innen bewerben sich schriftlich mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen (bewerbung(at)vkm-aachen.de) mit Angabe von
    • gewünschtem Stundenumfang
    • gewünschtem Einsatzort
    • möglicher Mobilität
    • unter Angabe von Qualifikation und Erfahrungen
  • Potenzielle Schulbegleiter:innen bekommen eine Eingangsbestätigung ihrer Bewerbung.
  • Sollte ein zu den äußeren Rahmenbedingungen passender Schüler:in gefunden worden sein wird der VKM Sie als potenziellen Schulbegleiter:in zu einem Vorstellungsgespräch einladen, in dem alle weiteren Fragen geklärt werden können.
  • Die Grundlage des Arbeitsvertrags ist die Bewilligung des Trägers.
  • Der Arbeitsvertrag beginnt mit der Bewilligung und endet am Schuljahresende, zum 31.07 oder zum Ende des Bewilligungszeitraumes.
  • Die Arbeitszeit bemisst sich nach dem Bedarf des Schülers oder der Schülerin, der begleitet wird und wird durch die Bewilligung festgelegt.
  • Schulbegleiter:innen bekommen einen sozialversicherungspflichtigen Vertrag über die Länge der Bewilligung mit einem gesichertem Gehalt

Thorsten Nunnemann
Pädagogische Leitung

Welkenrather Straße 116
52074 Aachen

0241 - 91387 234