Schulbegleiter:in werden
Bewerbungen bitte an bewerbung(at)vkm-aachen.de
Wer kann Schulbegleiter:in werden?
- Jede:r über 18 Jahren kann als Schulbegleiter:in arbeiten.
- Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, besonders mit Behinderungen, sind hilfreich.
- Mit einer staatlich anerkannten pädagogischen Ausbildung ist eine Anstellung als Fachkraft möglich.
Wann startet eine Schulbegleitung?
- Schulbegleitungen starten in Normalfall zu Beginn des Schul- oder des Halbjahres.
- Vereinzelt starten Schulbegleitungen auch im laufenden Schuljahr.
- Schulbegleitung startet immer erst nach Erhalt der Bewilligung des Kostenträgers.
Wo werden Schulbegleiter:innen eingesetzt?
- Schulbegleitungen werden vom VKM in allen Schulformen angeboten: Grundschule, alle Formen der weiterführenden Schule und Förderschule.
- Schulbegleitungen werden vom VKM im Gesamtgebiet der Städteregion Aachen angeboten.
Warum ist es eine gute Idee, als Schulbegleiter:in zu arbeiten?
- Schulbegleitung ist eine sinnvolle Tätigkeit, ideal um Wartezeiten, beispielsweise vor dem Studium oder der Ausbildung, zu überbrücken.
- Schulbegleitung ist eine optimale Vorbereitung auf ein Studium oder eine Ausbildung im sozialen Bereich.
- Schulbegleiter:innen haben in den Ferien frei, es ist also eine optimale Arbeit für Eltern mit schulpflichtigen Kindern.
- Schulbegleiter:innen können in unterschiedlichem Stundenumfang beschäftigt werden, ganz so, wie die Bedürfnisse des Schülers oder der Schülerin Unterstützung benötigen und es für die Situation des Schulbegleitenden sinnvoll ist.
- Schulbegleiter:innen werden in ihrer Tätigkeit durch Pädagog:innen des VKM begleitet und unterstützt.
- Schulbegleiter:innen erhalten regelmäßige Fortbildungen.
Was sind die Aufgaben eines Schulbegleiters:in?
Nach dem Grundsatz „So viel Hilfe wie nötig – so wenig Hilfe wie möglich“ übernehmen Schulbegleiter:innen folgende Aufgaben:
- Schulbegleiter:innen fördern und unterstützen Schüler:innen nach ihren individuellen Bedürfnissen, um ihnen eine Teilnahme am täglichen Unterricht zu ermöglichen.
- Schulbegleiter:innen unterstützen und begleiten Schüler:innen in allen Situationen des Schulalltags wie Unterricht, Pausen, Essen, Hygiene, Pflege, etc.
- Schulbegleiter:innen helfen Schüler:innen sich in den Klassenverband zu integrieren (soziales Coaching).
- Schulbegleiter:innen helfen Schüler:innen in Krisensituationen richtig zu handeln und damit Selbst- und Fremdgefährdung zu vermeiden.
- Schulbegleiter:innen fördern die Selbstständigkeit und Mobilität der Schüler:innen.
- Schulbegleiter:innen stehen im Informationsaustausch mit Eltern und Lehrerkräften.
- Schulbegleiter:innen begleiten Schüler:innen auf Ausflügen, Klassenfahrten und anderen Schulveranstaltungen.
Wie bewirbt sich ein Schulbegleiter:in? Welche Besonderheiten gibt es beim Arbeitsvertrag?
- Potenzielle Schulbegleiter:innen bewerben sich schriftlich mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen (bewerbung(at)vkm-aachen.de) mit Angabe von
- gewünschtem Stundenumfang
- gewünschtem Einsatzort
- möglicher Mobilität
- unter Angabe von Qualifikation und Erfahrungen
- Potenzielle Schulbegleiter:innen bekommen eine Eingangsbestätigung ihrer Bewerbung.
- Sollte ein zu den äußeren Rahmenbedingungen passender Schüler:in gefunden worden sein wird der VKM Sie als potenziellen Schulbegleiter:in zu einem Vorstellungsgespräch einladen, in dem alle weiteren Fragen geklärt werden können.
- Die Grundlage des Arbeitsvertrags ist die Bewilligung des Trägers.
- Der Arbeitsvertrag beginnt mit der Bewilligung und endet am Schuljahresende, zum 31.07 oder zum Ende des Bewilligungszeitraumes.
- Die Arbeitszeit bemisst sich nach dem Bedarf des Schülers oder der Schülerin, der begleitet wird und wird durch die Bewilligung festgelegt.
- Schulbegleiter:innen bekommen einen sozialversicherungspflichtigen Vertrag über die Länge der Bewilligung mit einem gesichertem Gehalt
Thorsten Nunnemann
Pädagogische Leitung
Welkenrather Straße 116
52074 Aachen
0241 - 91387 234