Info für Eltern
Welche Kinder bekommen eine Schulbegleitung?
- Die Faktoren, die eine Schulbegleitung erforderlich machen, können sehr unterschiedlich sein. Neben körperlichen, geistigen und Sinneseinschränkungen können auch psychische, emotionale oder soziale Eigenschaften von Schüler:innen eine Begleitung erforderlich machen.
- Schulbegleitung kann von Beginn der Schulzeit an bewilligt werden, sie kann aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt beim Kostenträger beantragt werden.
- Schulbegleitung kann für alle Schulformen, für alle Formen des Förderbedarfs und für alle Altersstufen bewilligt werden.
Wer trägt die Kosten einer Schulbegleitung?
- Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe.
- Schulbegleitung wird je nach Behinderungsbild vom Jugend- (seelische oder sozial-emotionale Defizite) oder Sozialamt (geistige oder körperliche Beeinträchtigung) bewilligt und bezahlt.
- Die Kostenträger bewilligen die Schulbegleitung in der Regel für ein Schuljahr, danach kann sie erneut von den Erziehungsberechtigten beantragt werden.
Was sind die Aufgaben des VKM?
- Der VKM ist ein zuverlässiger und direkter Ansprechpartner für Eltern, Schulbegleitung, Lehrkräfte und Träger vor Ort in Aachen und Umgebung.
- Der VKM begleitet und berät Erziehungsberechtigte bei Beantragung und Weiterbewilligung der Hilfe.
- Der VKM bietet Hilfe bei allen Fragen, Konflikten und anderen Krisensituationen rund um die Schulbegleitung für Eltern, Lehrerkräfte, Schulbegleiter:innen und Kostenträger.
- Der VKM beschäftigt pädagogisches Fachpersonal, die Teamleiter:innen. Diese stehen im engen Austausch über die Entwicklung des Schülers/der Schülerin mit Eltern, Schulbegleiter:innen und Lehrerkräfte.
- Der VKM hat jahrelange Erfahrung in der Schulbegleitung und sucht Schulbegleiter:innen sorgfältig zum Kind passend aus.
- Der VKM bildet die Schulbegleiter:innen regelmäßig fort und unterstützt sie in Teamgesprächen und Fallberatungen.
- Dem VKM ist es meist möglich im Krankheitsfall von Schulbegleitung eine Vertretung in Absprache mit allen Beteiligten zu organisieren, um eine durchgehende Betreuung der Schüler:innen zu gewährleisten.
- Die Teamleitungen des VKM nehmen an Hilfeplangesprächen beim Jugendamt mit den Eltern teil.
- Die Teamleitungen des VKM regeln den Einsatzplan der Schulbegleitung.
- Die Teamleitungen des VKM führen regelmäßige Mitarbeitergespräche.
Was sind die Aufgaben einer Schulbegleitung?
Nach dem Grundsatz „So viel Hilfe wie nötig – so wenig Hilfe wie möglich“ übernehmen Schulbegleiter:innen folgende Aufgaben:
- Schulbegleiter:innen fördern und unterstützen Schüler:innen nach ihren individuellen Bedürfnissen, um ihnen eine Teilnahme am täglichen Unterricht zu ermöglichen. Dabei wiederholen und vertiefen sie individuell mit „ihrem“ Schüler:in den Unterrichtsstoff.
- Schulbegleiter:innen unterstützen und begleiten Schüler:innen in allen Situationen des Schulalltags wie Unterricht, Pausen, Essen, Hygiene, Pflege, etc.
- Schulbegleiter:innen helfen Schüler:innen sich in den Klassenverband zu integrieren (soziales Coaching).
- Schulbegleiter:innen helfen Schüler:innen in Krisensituationen richtig zu handeln und damit Selbst- und Fremdgefährdung zu vermeiden.
- Schulbegleiter:innen fördern die Selbstständigkeit und Mobilität der Schüler:innen.
- Schulbegleiter:innen stehen im Informationsaustausch mit Eltern und Lehrerkräften.
- Schulbegleiter:innen begleiten Schüler:innen auf Ausflügen, Klassenfahrten und anderen Schulveranstaltungen.
Was sind die Grenzen einer Schulbegleitung?
- Schulbegleiter:innen betreuen ausschließlich Schüler:innen, für den sie/er zuständig sind.
- Schulbegleiter:innen übernehmen keine allgemeinen organisatorischen Aufgaben oder Dienstleistungen.
- Schulbegleitung ist immer eine individuelle Förderung und muss immer den Charakter einer Förderung haben.
Was müssen Erziehungsberechtigte tun, damit der Schüler*in eine Schulbegleitung bekommt?
- Erziehungsberechtigte müssen beim Jugend- oder Sozialamt einen Antrag stellen.
- Erziehungsberechtigte können sich unverbindlich und kostenlos beim VKM beraten lassen. Der VKM hilft dann gerne bei allen weiteren Schritten, auch dem Antrag, weiter.
Thorsten Nunnemann
Pädagogische Leitung
Welkenrather Straße 116
52074 Aachen
0241 - 91387 234